Achtung, Produktfehler!

Ein Blick auf entsprechende Websites zeigt: Produkt-Rückrufe nehmen zu – und können jede Branche treffen. Trotzdem sind viele Unternehmen nicht vorbereitet. Im Schadenfall drohen so häufig unangenehme Überraschungen. Funk weist den Weg zum passenden Versicherungsschutz.

Ob im Discounter oder im Drogeriemarkt: Weiße A4-Zettel, die an der Kasse über mangelhafte Produkte aufklären, gehören heute fast schon zum Inventar. Auf dem sprichwörtlichen Zettel haben viele Unternehmen das Thema aber noch nicht, obwohl Rückrufe in jeder Branche auftreten können. Viele Unternehmen denken bei Rückrufen nur an die Kfz-Industrie oder an Lebensmittel, dabei sind Hersteller von Verbrauchsgütern wie Spielzeug, Medikamenten oder Beschlägen von Fenstern und Türen ebenso gefährdet. Die Marktdurchdringung mit Rückruf-Polizzen ist hier aber noch gering.

Außerhalb der Kfz-Branche ist der Versicherungsschutz meist nicht teuer, die finanziellen Schäden können dafür umso höher ausfallen – besonders, wenn Verbrauchende in mehreren Ländern betroffen sind (siehe auch Beispiele unten). Im Regressfall kann eine solche Absicherung dabei auch für Zulieferer wichtig sein.

Genaue Prüfung bei Produktmängeln

Doch wann greift die Rückrufkosten-Versicherung? Voraussetzung ist immer eine Verpflichtung zum Rückruf. In Österreich besteht diese, wenn durch fehlerhafte Produkte Personenschäden drohen, oder wenn es eine behördliche Anordnung zum Rückruf gibt. In anderen Rechtsordnungen kann auch ein drohender Sachschaden ausreichend sein.

Bei Auftreten eines Produktmangels sollte in jedem Fall genau untersucht werden, ob ein Rückruf erforderlich ist. Die Erstellung eines technischen Gutachtens durch Sachverständige und die juristische Prüfung durch Anwälte schaffen Klarheit. Laut Produktsicherheitsgesetz müssen Produktmängel den Behörden gemeldet werden. Wichtig ist dabei, dass der Hersteller bereits einen konkreten Plan zum Umgang mit fehlerhafter Ware hat, sei es ein Rückruf oder nur der Tausch von Lagerbeständen im Handel. So können Maßnahmen infolge eines Produktfehlers häufig auch ohne mediale Begleitung durchgeführt werden. Ein individuelles Qualitäts- und Rückrufmanagement, insbesondere die Klärung von Rechtsfragen und Krisenkommunikation, hilft aber nicht nur beim Gang zu den Behörden; ein Rückrufplan ist bei einigen Versicherern auch Voraussetzung für den Abschluss entsprechender Deckungen.

Unterstützung bei der Umsetzung bieten hier die Fachleute des Funk Consulting GmbH sowie das Serious Game „Management Adventure“ der Funk Stiftung, das Rückruf-Szenarien spielerisch trainiert.

Es kann jede Branche treffen: fünf Rückruf-Beispiele

 

Medikamente, die krank machen

2018 wurden europaweit Arzneimittel mit dem Blutdrucksenker Valsartan zurückgerufen. Der Grund: krebserregende Verunreinigungen. Nicht alle Behandelten erhielten schnell Ersatz.

Brandheiße Technik

Wegen einer Akku-Panne ging das Smartphone Samsung Galaxy Note 7 2016 reihenweise in Flammen auf. Der explosive Rückruf sorgte für Verluste von mehreren Milliarden US-Dollar.

Frische Luft als Risikofaktor

Der Teufel steckt im Detail: 2019 rief der österreichische Hersteller MACO Dreh-Kipp-Beschläge für Fenster zurück, da sich Fensterflügel beim Öffnen vom Rahmen zu lösen drohten.

Schokoriegel mit Spezialfüllung

Ein freiwilliger Rückruf in Millionenhöhe: Weil ein Plastikdeckel in die Produktion geraten war, konnte die Mars-Kundschaft 2016 in 55 Ländern ihre Schokoriegel zurückgeben.

Wenn Spielzeug zur Gefahr wird

2007 bestand bei mehr als 18 Millionen Spielzeugen die Gefahr, dass Magnete verschluckt werden. Über 100 Millionen US-Dollar kostete der größte Mattel-Rückruf aller Zeiten die Firma.

Vorbereitet auf den Ernstfall

Das Vorgehen im Fall eines Rückrufs sollte dabei schon feststehen, bevor ein Produkt in den Verkauf geht. Am wirksamsten ist meist, die Kundschaft direkt am Verkaufsort zu informieren. Trotzdem werden im Schnitt nur etwa 50 Prozent der Käuferinnen und Käufer erreicht. Entscheidend ist, dass das zum Rückruf verpflichtete Unternehmen, ob Endproduzent oder Zulieferer, alles Zumutbare getan hat, um die Gefahren der mangelhaften Produkte zu bannen. Denn bei unzureichenden Maßnahmen liegt die strafrechtliche Haftung bei der Geschäftsführung.

Je nach Unternehmen und Portfolio sollten neben der Rückrufkosten-Deckung auch weitere Versicherungen in Betracht gezogen werden. Für Akteure aus der Lebensmittelindustrie, aber beispielsweise auch für die Kosmetikbranche, kann der Abschluss einer Produktschutz-Versicherung sinnvoll sein. Eine ergänzende Reputations-Deckung lohnt sich dagegen vor allem für Produzenten von Markenartikeln. Funk berät hier gern zu individuellen Lösungen.

Generell raten wir allen Herstellern von Verbrauchsgütern sowie ihren Zulieferern dazu, mindestens eine Rückrufkosten-Versicherung abzuschließen. So bleiben Unternehmen auf der sicheren Seite – selbst, wenn es der eigene Name ist, der auf dem Zettel an der Kasse auftaucht.

Fokus: Lebensmittelindustrie

Welche spezifischen Rückruf-Risiken gibt es in der Lebensmittelbranche? Und wie können Unternehmen sich schützen? Kerstin Schwarz, Haftpflicht-Expertin bei Funk, klärt auf.

 

Frau Schwarz, wie stark ist der Lebensmittelbereich aktuell von Rückruf-Szenarien betroffen?
Die Lebensmittelindustrie hält sich schon seit längerer Zeit beharrlich auf dem zweiten Platz der Branchen mit den meisten Rückrufen – nur im Kfz-Bereich gibt es jährlich mehr Fälle. Ursachen sind oft Allergene oder Krankheitserreger in den Produkten, aber auch Verunreinigungen durch Glas-, Plastik- oder Metallteile.

Welche branchenspezifischen Rückruf-Risiken sollten Hersteller besonders beachten?
In den Supermärkten wird die Entfernung fehlerhafter Produkte meist nebenbei erledigt. Oft müssen Lebensmittelproduzenten im Fall eines Rückrufs pro Filiale trotzdem eine sogenannte Einzelhandelspauschale bezahlen. Diese kann sich schnell summieren und sollte daher versichert werden. Einen weiteren Kostenfaktor können Lebensmittel darstellen, die bestimmte Grenzwerte überschreiten, etwa in Bezug auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Die Lebensmittel sind dann zwar ungeeignet zum Verzehr, führen aber nicht zwingend zu einer Personengefahr. Die klassische Rückrufkosten-Deckung greift in solchen Fällen deshalb nicht.

Gibt es hier eine Alternative, mit der sich die Lebensmittelbranche absichern kann?
Wir empfehlen Herstellern aktuell den Abschluss einer Produktschutz-Versicherung. Als erweiterte Rückruf-Deckung kann diese auch auf Kosten ausgeweitet werden, die bei Rückrufen im Kontext von Grenzwertüberschreitungen entstehen. Weitere Eigenschäden, z. B. Umsatzrückgänge oder die Ausgaben für zusätzliche Marketingmaßnahmen, sind ebenfalls versichert.

22.12.2021

Ihr Kontakt

Süleyman Yenier, BSc