Speziallösungen fürs Heilwesen
Im Bereich der Gesundheitswirtschaft stehen vor allem die sogenannten Betriebsschließungs- und Ärzte-BU-Versicherungen im Fokus. Funk verfügt über adressatenspezifische Speziallösungen: sowohl im Bereich der stationären als auch im Bereich der ambulanten Versorgung sowie für wohlfahrtspflegerische Institutionen. Wie sämtliche am Markt erhältliche Versicherungslösungen knüpfen die Deckungen an eine infektionsbedingte Einbuße aufseiten der versicherten Einrichtung an. Dario Koch, Geschäftsführer von Funk Hospital: „Wichtig ist hierbei, dass Versicherungen nur dann Deckung bieten, wenn der Eintritt des entschädigungspflichtigen Ereignisses nicht originär in den Händen des Versicherungsnehmers liegt. Insoweit sind Schließungen, die allein das Ergebnis einer individuellen Einschätzung des Versicherungsnehmers zur Risikosituation sind, grundsätzlich nicht versicherbar.“ Gleiches gelte für Betriebsstörungen, die sich aus Lieferengpässen bei Hilfsmitteln und Pharmazeutika ergeben.
Im Hinblick auf die aktuell sehr dynamische Entwicklung monitoren die betroffenen Versicherer die Ausbreitung des Virus fortlaufend und lassen ihre schwindende Bereitschaft zunehmend in Zeichnungsverbote münden. Wichtig: Diese Zeichnungsverbote betreffen nicht den Inhalt und Umfang bestehender Deckungen, sondern wirken sich ausschließlich auf die Möglichkeit aus, neuen Versicherungsschutz am Markt zu platzieren. „Die Risikosituation ist bei diesem Thema so komplex und dynamisch, dass es in jedem Fall sinnvoll ist, den Versicherungsschutz individuell zu prüfen“, so Koch. Die Funk-Experten unterstützen dabei gern.
27.03.2020